Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist für viele Autofahrer ein gefürchtetes Thema. Ob aufgrund von Alkohol am Steuer, Drogenkonsum oder anderweitigen Verkehrsdelikten – die MPU stellt eine Hürde dar, die oft mit Unsicherheit und Ängsten verbunden ist. Ein Aspekt, der dabei häufig für Verwirrung sorgt, ist die sogenannte MPU-Verjährungsfrist. In diesem Artikel wollen wir uns mit den Mythen rund um dieses Thema auseinandersetzen und mit Irrtümern aufräumen. Erfahren Sie jetzt alles zum Thema MPU-Tilgungsfrist und -Verjährung.
Möchten Sie den Führerschein ohne MPU zurück, unterstützen wir Sie dabei, die Fahrerlaubnis im EU-Ausland binnen weniger Wochen neu zu machen. Dies ist deutlich günstiger, sicherer und nervenschonender als der (übrigens ausschließlich in Deutschland vorgeschriebene) Weg über die MPU.
MPU-Verjährungsfristen sind keine Garantie: Es ist immer der Einzelfall zu betrachten
Im Zusammenhang mit der Verjährung der MPU ist zu unterscheiden zwischen der Straftat – also dem Verkehrsdelikt – aufgrund dessen die MPU angeordnet wurde und der MPU selbst. Abhängig von der Schwere des Verkehrsdelikts verjährt ein Verkehrsdelikt nach 2,5 bis über 10 Jahren. Während etwa Alkoholverstöße oft nach 10 Jahren gelöscht werden, ist bei Drogenverstößen durch Einzelentscheidungsvollmacht des jeweiligen Strassenverkehrsamts das Glück nicht mehr auf Ihrer Seite.
Hinsichtlich der Verjährung der MPU-Anordnung wird es komplizierter. Es gibt zwar eine Frist – diese beträgt in der Regel zehn Jahre – nach deren Ablauf die MPU-Anordnung in bestimmten Fällen getilgt wird, aber dies ist unter keinen Umständen eine Garantie. Hier sind immer die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Es gibt keinen Paragrafen, der Ihnen dies zusichert.
Für Wiederholungstäter etwa oder bei schweren Vergehen können die MPU-Verjährungsfristen verlängert werden. Jene Betroffene haben auch keine Gewissheit, dass sie sich nach dem Ablauf einer bestimmten Frist um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung drücken können.
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Verjährungsfrist bei MPU: Es gibt zahlreiche Einschränkungen
Nach Ablauf der festgelegten Tilgungsfrist können Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um den Führerschein zurückzuerhalten. Dabei ist allerdings ein erneuter kostenpflichtiger Besuch einer Fahrschule vorgeschrieben – samt theoretischer sowie praktischer Prüfung, Sonderfahrten und Theorie-Pflichtstunden.
Eine weitere Einschränkung: Bevor die Frist zur MPU-Verjährung beginnt, müssen erst bis zu fünf Jahre (abhängig von der Schwere des Vergehens) ins Land gehen, in denen Sie nicht erneut gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen dürfen. Sie müssen sich also zunächst bewähren, ehe die MPU-Verjährungsfrist überhaupt relevant für Sie wird. Bei einem Vergehen kommt es zu einer zusätzlichen Verlängerung der Frist.
EU-Führerschein-Agentur: keine Wartezeit, deutlich niedrigere Kosten
Der einzige Weg, zügig den Führerschein ohne MPU wiederzuerlangen, ist es, die Fahrerlaubnis im EU-Ausland neu zu erwerben. Dies können Sie ganz ohne Wartezeit angehen und binnen kurzer Zeit wieder legal auf Deutschlands Straßen und im EU-Ausland fahren. Wir unterstützen Sie dabei! Unsere Dienstleistung ist deutlich günstiger als der verpflichtende Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zudem müssen Sie nicht 10 Jahre oder länger warten.
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Verjährungsfrist bei MPU: Mythos versus Realität
Mythos 1: Die MPU-Verjährungsfrist betrifft alle Vergehen gleichermaßen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass für alle Vergehen, die eine MPU erforderlich machen, dieselbe Verjährungsfrist gilt. In Wahrheit hängt die Verjährungsfrist von der Art des Verkehrsdelikts ab. Alkohol- und Drogenvergehen haben oft längere MPU-Verjährungsfristen als andere Verstöße. Es ist daher wichtig, die genauen Regelungen für das spezifische Vergehen zu kennen. Grundlage sind die Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER). Hier gelten folgende Verjährungsfristen:
- 2,5 Jahre bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten
- 5 Jahre bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
- 5 Jahre bei Verkehrsstraftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
- 10 Jahre bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Mythos 2: Die MPU-Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag des Vergehens
Ein weiterer Mythos ist die Annahme, dass die Verjährungsfrist ab dem Tag des begangenen Verkehrsdelikts beginnt. Tatsächlich startet die Frist erst, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Mythos 3: Die MPU-Verjährungsfrist kann durch bestimmte Maßnahmen beeinflusst werden
Es gibt immer wieder Berichte darüber, dass bestimmte Maßnahmen die MPU-Verjährungsfrist verkürzen würden. Leider hat die freiwillige Teilnahme an Therapien oder Schulungen keinerlei Einfluss auf die Tilgungsfrist einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
MPU-Tilgungsfristen sind hochgradig individuell und geben keine Garantie
Die Realität rund um die MPU-Verjährungsfrist ist komplexer als viele Menschen annehmen. Jedes Vergehen hat seine eigenen Regelungen – und es ist entscheidend, diese im Detail zu verstehen. Eine umfassende Information und rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Fall vermeiden unnötige Verzögerungen und Missverständnisse.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema MPU-Verjährungsfrist
Ist ein neues Gesetz zur MPU-Verjährung in Planung?
Aktuell wird kein neues Gesetz zur MPU-Verjährung diskutiert. Auch verkehrspolitisch deutet nichts auf eine Anpassung der aktuellen Gesetzeslage hin.
Alles rund ums Thema MPU wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Die gesetzliche Grundlage für die Anordnung einer MPU findet sich Teil III des StVG. Hinsichtlich der Verjährung einer MPU-Anordnung gibt es im Straßenverkehrsgesetz keine ausdrückliche Regelung. § 29 StVG legt eine Frist von bis zu zehn Jahren für die Tilgung von Verkehrsverstößen fest. In der Praxis kann dies bedeuten, dass nach Fristablauf (plus 5 Jahre „Bewährungsfrist“) die Anordnung einer MPU hinfällig wird, wenn der Betroffene in der Zwischenzeit keinerlei weitere Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz begangen hat.
Ist die MPU-Verjährung 10 oder 15 Jahre? Ich finde widersprüchliche Informationen.
Grundlegend gilt: Bevor die MPU-Verjährungsfrist beginnt, darf der Betroffene sich in den ersten 5 Jahren nach dem Delikt keine erneuten Vergehen im Straßenverkehr erlauben. Die MPU-Tilgungsfrist beginnt also erst nach den deliktfreien 5 Jahren.
Wird ein Betroffener bspw. bei einer Alkohol-Fahrt erwischt, macht er sich gemäß Straßenverkehrsgesetz einer Straftat schuldig. Der Entzug des Führerscheins folgt. Die MPU-Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Addiert man nun die fünfjährige “Bewährungsphase” hinzu, kommt man auf eine Tilgungsfrist von insgesamt 15 Jahren.